Zahlbeitrag

Zahlbeitrag

Bei dem Nettobeitrag handelt es sich in der Berufs­unfähig­keitsversicherung um den zu zahlenden Beitrag. In diesem Fall hat Netto nichts mit Steuern zu tun. Dieser Beitrag ergibt sich daraus, dass vom Tarifbeitrag sogenannte Risikogewinne abgezogen werden. Diese Risikogewinne entstehen dadurch, dass weniger Menschen berufsunfähig werden, als vorsichtigt kalkuliert worden ist.

Dieser Nettobeitrag ist, anders als der Tarifbeitrag, nicht garantiert. Die Versicherung hat relativ leicht die Möglichkeit die Gewinne anzupassen und den zu zahlenden Beitrag damit anzuheben.

Genau deswegen lohnt es sich immer neben dem Nettobeitrag auch den garantierten Tarifbeitrag im Blick zu haben.