Ihr Notfallplan

IHRE NOTFALLPLANUNG


... wichtig für alle, welche im Notfall nicht von einem gerichtlich angeordneten Betreuer abhängig sein wollen.

  • Vorsorgevollmacht - Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
  • Patientenverfügung - In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im Voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. 
  • Betreuungsverfügung - Sie sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
  • Unternehmervollmacht - Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit.
  • sowie weitere Vollmachten und Verfügungen (Übersicht).

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Auch sehr wichtig: Die Organisation Ihrer Verträge zu Lebzeiten.


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Für den Trauerfall bestimmen Sie aktiv, was mit den Verträgen passieren wird.

Nach Ihrem Tod können die Angehörigen über Ihren Vertragsmanager ohne viel Aufwand alle vertraglichen Bindungen kündigen oder umschreiben.


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