... wichtig für alle, welche im Notfall nicht von einem gerichtlich angeordneten Betreuer abhängig sein wollen.
- Vorsorgevollmacht - Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
- Patientenverfügung - In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im Voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
- Betreuungsverfügung - Sie sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
- Unternehmervollmacht - Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit.
- sowie weitere Vollmachten und Verfügungen.