Ihr Notfallplan

IHRE NOTFALLPLANUNG



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... wichtig für alle, welche im Notfall nicht von einem gerichtlich angeordneten Betreuer abhängig sein wollen.

  • Vorsorgevollmacht - Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
  • Patientenverfügung - In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im Voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. 
  • Betreuungsverfügung - Sie sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
  • Unternehmervollmacht - Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit.
  • sowie weitere Vollmachten und Verfügungen.

Notfallplanung - Beispiel einer Handlungsübersicht (Gliederung) für eine bevollmächtigte Person

Notfallplan Premium - Inhalt.pdf