„Jeder Wunsch erscheint ganz klein, gegen den, gesund zu sein.“ Viele kennen diese Weisheit noch von ihren Großeltern, doch sie hat nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Die Gesundheit ist das höchste Gut. Wer krank wird oder sich verletzt, möchte sich in der körperlichen wie psychischen Stresssituation medizinisch gut versorgt wissen und die Behandlung erhalten, die seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Patienten jedoch nur noch eine Grundversorgung. Wer auf das volle Leistungsspektrum der Medizin zurückgreifen möchte, kann es sich dazubuchen. Der private Krankenschutz – ob als Voll- oder Zusatzversicherung – wird so zum individuellen Gesundheitsmanager.
GKV - PKV: Wo liegen die Unterschiede?
Zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gibt es erhebliche Leistungsunterschiede. Die private Krankenversicherung bietet hierbei ein umfangreiches Leistungspaket, das weit über jenes der gesetzlichen Krankenversicherer hinausgeht.
Wer kann sich privat krankenversichern?
In die private Krankenversicherung kann nicht jeder, der möchte. Der Zugang ist nur möglich für Beamte, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt in diesem Jahr (2020) bei 62.550 Euro brutto jährlich.
Doch auch Angestellte mit geringerem Einkommen haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsvorsorge zu optimieren. Sie können zwar keine Vollversicherung abschließen, jedoch mit einzelnen Zusatzversicherungen ihren Gesundheitsschutz nachhaltig stärken. Je nachdem, was Ihnen wichtig ist, können Sie zwischen einzelnen Paketen entscheiden:
Zahnzusatzversicherung: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Zahnarzteingriffen nur einen festen Beitrag, die Kosten können aber wesentlich höher ausfallen. Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein, die das Lächeln weiter garantiert.
Auslandskrankenversicherung: Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor Kosten, die bei medizinischen Problemen im Ausland entstehen können und zahlt beispielsweise die Rückkehr in die Heimat.
Stationäre Zusatzversicherung/ Krankenhauszusatzversicherung: Wer im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden, Wartezeiten vermeiden sowie im Einzel- bzw. Zweibettzimmer seine Krankheit auskurieren möchte, kann sich diese Leistungen über eine stationäre Krankenzusatzversicherung/ Krankenhauszusatzversicherung sichern.
Ambulante Zusatzversicherung: Diese übernimmt Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden. Hierzu zählen beispielsweise umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen, Brillen/ Kontaktlinsen und alternative Behandlungsmethoden wie Naturheilkunde.
Unterschiede in den Angeboten prüfen lassen
Unterschiede gibt es nicht nur zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Auch die einzelnen Tarife in der privaten Krankenversicherung differieren von Anbieter zu Anbieter. Nicht nur die Beitragshöhe sollte für Sie dabei von Interesse sein, sondern vor allem der Leistungskatalog. Dürfen Sie Ihren Arzt frei auswählen? Gibt es Beschränkungen bei der Erstattung bestimmter Medikamente und Hilfsmittel? Ist auch eine Psychotherapie mitversichert? Und hilft mir meine Versicherung auch dabei, gesund zu bleiben?
Lassen Sie sich vor dem Abschluss unabhängig beraten, damit Sie den passenden Schutz finden können, der auch Ihre gewünschten und benötigten Leistungen beinhaltet.