Sachschäden werden von der Schadenversicherung gedeckt, wie Personenschäden und Vermögensschäden. Dabei gilt das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Schadensversicherungen sind zum Beispiel Sachversicherungen für Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser unter anderem, aber auch Versicherungen für Allgemeine Haftpflicht, Kraftfahrtfahrzeuge, Transport, Rechtsschutz, Kredite unter anderem.