Wenn die Versicherung bei der Risikovoranfrage oder der Antragsstellung feststellt, dass der Versicherungsschutz nicht zu normalen Konditionen angenommen werden kann, dann wird neben einem Risikoausschluss auch gerne einmal ein Risikozuschlag vereinbart.
Auf den ersten Blick ist ein Risikozuschlag immer ärgerlich. Sie müssen dadurch nämlich einen höheren Beitrag bezahlen. Aber es ist nicht immer ganz so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht.
Warum gibt es einen Risikozuschlag?
Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist so kalkuliert, dass die Versicherung von der durchschnittlichen Gesundheit seiner Kunden ausgeht. Wenn Sie von diesem Durchschnitt abweichen, weil Sie zum Beispiel schon verschiedene Unfälle mit Knochen- und Gelenkbrüchen hatten oder einen erhöhten Blutdruck haben, dann ist bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit größer, dass Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen.
Um Ihnen trotzdem Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherungen zwei Möglichkeiten: den Risikoausschluss und den Risikozuschlag.
Dabei wird der Zuschlag in der Regel dann vereinbart, wenn ein Ausschluss nicht präzise genug möglich ist. Nehmen wir als Beispiel einen erhöhten Blutdruck. Wenn die Versicherung dieses ausschließen würde, dann könnte auch eine Berufsunfähigkeit durch einen Herzinfarkt ausgeschlossen werden. Das stellt zum einen für Sie als Kunden ein großes Risiko dar, zum anderen müsste die Versicherung den Zusammenhang zwischen dem ausgeschlossenen Blutdruck und dem Herzinfarkt aber einwandfrei nachweisen. Das ist schwer.
Bei einem Risikozuschlag hingegen bleibt Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten. Dafür zahlen Sie einen höheren Beitrag für Ihre Versicherung.
Was sonst noch wichtig ist
Aus meiner Sicht ist ein Risikozuschlag aus Sicht des Versicherungsnehmers (Kunden) immer dem Risikoausschluss vorzuziehen.
Einmal deswegen, weil der Zuschlag den Versicherungsschutz nicht einschränkt und Sie trotz Vorerkrankung oder besonderem Risiko vollständig versichert sind
Auf der anderen Seite aber auch deswegen, weil Sie nach §41 im Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit haben den Zuschlag später wieder rausnehmen zu lassen. Das geht immer dann, wenn Sie der Versicherung nachweisen können, dass der Grund für den Zuschlag nicht mehr vorhanden ist. Wird der Zuschlag zum Beispiel wegen einem besonderen Hobby erhoben und Sie geben dieses nachweislich auf, dass stehen die Chancen gut, dass der Risikozuschlag für die Zukunft nicht mehr fällig wird. Bei einem Risikoausschluss haben Sie dieses Recht hingegen nicht.